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in Trennungs- und Scheidungssituationen und allen damit zu regelnden Angelegenheiten,
zur Regelung von Streitigkeiten über die Wahrnehmung der elterlichen Sorge,
zur einvernehmlichen Klärung von Besuchs- und Umgangsregelungen,
zur Klärung von Unterhalts- und Vermögensfragen,
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bei Konflikten zwischen Pflegefamilien und Eltern;
in Generationenkonflikten, insbesondere zwischen Eltern und Kindern,
bei allen Konflikten in Familienunternehmen
bei Streitigkeiten zwischen Verwandten aus welchem Anlaß auch immer, insb.
bei Streigkeiten in Erbauseinandersetzungen zwischen Familienangehörigen.
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Vgl. den BAFM-Praxisführer Familienmediation
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Die Familienmediation wird von Mediatoren des SIMK stets in Co-Mediation von einer Mediatorin und einem Mediator durchgeführt.
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