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Mediation Konfliktlösung Hannover

Mediation-Informationen/News

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15.12.2011: Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig (!) in 2. und 3. Lesung das Mediationsgesetz beschlossen. Gegenüber den bisherigen Entwürfen gab es noch einige Änderungen. Wesentlich sind unter anderem:

  • Die Mediation wurde nur "als solche" definiert; die von den Mediationsverbänden kritisierten bisherigen Definitionen, die von der gerichtlichen Konfliktbewältigung als Bezugsrahmen ausgingen, sind entfallen.
  • die Einführung eines sog. zertifizierten Mediators. Die Anforderungen hierzu einschließlich der Übergangsregelungen für bereits praktizierende Mediatoren werden in einer Rechtsverordnung des Justizministeriums festgelegt. Im Gespräch ist insofern eine Zahl von 120 h Ausbildung.
  • Die Bestimmungen zur sog. gerichtsinternen Mediation sind entfallen; gestärkt wurden Güteverhandlungen und Vermittlungsversuche durch einen ersuchten Richter, die aber nicht als Mediationen bezeichnet werden. Dies bedeutet eine erfreuliche Stärkung der Mediation im Sinne einer umfassenden und vertieften Konfliktbewältigung.
  • Geblieben sind die eher weichen Verpflichtungen des Mediators, im Falle einer Einigung darauf hinzuwirken, daß die Beteiligten deren Inhalt und Grundlagen verstehen. Hiermit sollen überzogene Haftungsrisiken für Mediatoren abgewendet werden.

Nachstehend die offizielle Verlautbarung des Deutschen Bundestages zum Mediationsgesetz:

"Einstimmig hat der Bundestag am 15. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (17/5335, 17/5496) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/8058) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern, indem unter anderem die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren geschützt und die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert wird. Gestrichen hat der Rechtsausschuss die Bestimmungen zur gerichtsinternen Mediation. Um die richterliche Streitschlichtung von der Mediation abzugrenzen, wurden die bisherigen Modelle der gerichtsinternen Mediation in eine erweitertes Güterichterkonzept überführt und dieses auch auf die Verfahrensordnungen der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Paten-, Marken- sowie Finanzgerichte ausgedehnt. Die Anforderung an Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines Mediators wurden präzisiert, die Bezeichnung „zertifizierter Mediator" und die Voraussetzungen dafür gesetzlich verankert. Die Bundesregierung muss dem Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichten."

Der genaue Wortlaut des verabschiedeten Gesetzes steht unter folgendem Link:  

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.

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12.01.2011: Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) beschlossen (vgl. u.a. die SIMK-Stellungnahme). Das Gesetz und die Mediation werden die Streitkultur in Deutschland verändern.  Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind:

  • Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für nationale und internationale Mediationsverfahren unabhängig vom jeweiligen Regelungsgegenstand
  • Gesetzliche Festlegung grundlegender Aufgaben und Verhaltenspflichten der Mediatoren (§ 2 MediationsG-E)
  • Einführung einer allgemeinen Verschwiegenheitspflicht (§ 4 MediationsG-E) und damit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der ZPO und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen
  • Erweiterung des vorhandenen zivilprozessrechtlichen richterlichen Vorschlagsrechts zur Mediation nach Klageerhebung auf andere Verfahrensordnungen (FamFG, ArbGG, SGG, VwGO, FGO, PatG, MarkenG).
  • Vereinfachung der Vollstreckbarkeit der Mediationsvereinbarung durch Einführung des neuen § 796d ZPO-E.

Der Gesetzentwurf sieht (noch) keine Zulassungsvorschriften für Mediatoren vor, so dass sich auf dem Markt zahlreiche selbsternannte und schlecht ausgebildete Mediatoren tummeln können, ohne dass dies der (potentielle) Nutzer von Mediationsdienstleistungen immer erkennen kann. Allerdings werden Mediatoren in dem Gesetz zu Aus- und Fortbildungen verpflichtet. Die Bundesregierung unterstützt ein privates System der Kammern und Verbände in dem Personen, die die Mediatorentätigkeit ausüben wollen, eine Art Gütesiegel erhalten. Bislang sind die gemeinsamen Zertifizierungskriterien der drei Fachverbände BAFM, BM und BMWA das einzige verlässliche Gütekriterium (vgl. Trenczek "Gute Mediatoren - Zur Fachlichkeit von Konfliktvermittlern", Zeitschrift für Konfliktmanagement 2008, 16 ff.) . (Quelle: Pressmeldung des bundejustizministeriums v. 12.01.2011)

22./24.10.2010: Akzeptanz der Mediation in Deutschland
Eine außergerichtliche Schlichtung bei Streitfragen durch einen  Vermittler hält - laut einer im Auftrag der Roland Rechtsschutzversicherung durchgeführten Allensbach-Umfrage - fast jeder Zweite für erfolgversprechend. 48 % der Bürger meinen, dass sich durch eine  Mediation viele Streitigkeiten beilegen lassen. Von Personen, die schon einmal vom Mediationsverfahren gehört haben, glauben dies sogar 58 % Dass sich das freiwillige Verfahren besser eignet als ein Gerichtsverfahren, finden viele Menschen der Befragung zufolge besonders bei einer Auseinandersetzung unter Nachbarn (87 % der  Verletzung von Persönlichkeitsrechten (76 % oder im Sorgerechtsstreit (60%). Nach Auffassung von Roland Rechtsschutz ist die Mediation in Deutschland jedoch nicht ausreichend geregelt. Die Versicherung fordert daher eine  zügige Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie in nationales Recht, eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Mediatoren sowie ein Gütesiegel für diesen Beruf. Die HUK Coburg Rechtschutzversicherung betont vor allem die große Zufriedenheit der Nutzer von Mediationsverfahren (mehr als drei Viertel der Kunden seien mit der  Lösung durch Mediation zufrieden oder sogar sehr zufrieden gewesen) sowie die damit verbundenen erheblichen Kosteneinsparpotentiale. Allerdings sei nicht jeder Fall und jeder Kunde beziehungsweise Konfliktpartner für diese Streitschlichtung geeignet bzw offen. Gedacht werde bei Mediation zumeist an die Nachbarschafts-Streitigkeiten. Dies seien allerdings Konflikte, die sich wegen der niedrigen Streitwerte  meist günstiger vor Gericht beilegen ließen. Besonders geeignet sei Mediation in Baussachen, arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und Schadensfällen (Quelle: Versicherungsjournal)

25.10.2010: Qualität in der Mediation - Nds. Mediationstag und MV von Konsens e.V. in Hannover --> weiter

27.08.2010: Mediation und Rechtsschutzversicherer
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für eine aussergerichtliche Mediation. "12 der rund 40 Rechtsschutzversicherer bieten Tarife mit Mediation an", hat eine Recherche von Check24 ergeben. Das Vergleichsportal hat dabei erhebliche Preisunterschiede  festgestellt. So kann ein Single 301 Euro sparen, wenn er sich für das günstigste Angebot entscheidet. -->
Preisvergleich von Check 24
 --> weitere Berichte

04.08.2010: Deutsches Mediationsgesetz
Das Bundesjustizministerium hat am 04.08.2010 den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes veröffentlicht. Wesentliches Ziel des Entwurfs ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheits- pflicht von Mediatorinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Verein- barungen erleichtert. Das (eingeschränkte) Zeugnisverweigerungsrecht knüpft nur an die Tätigkeit an, also nicht an einen vorher erreichten oder nachgewiesenen Ausbildung oder Praxis- stand. Der Begriff der Mediation und die Pflichten eines Mediators sind im Entwurf normiert. Der Zugang zur Tätigkeit als Mediator wird im Entwurf allerdings nicht geregelt. Für die richterliche Mediation soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediations-RL) bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen. Den Entwurf und die entsprechende Stellungnahme finden Sie in pdf-Dateiform -->
hier

01.01.2010: Das Nds. Schlichtungsgesetz trat am 01.01.2010 in Kraft. Es schreibt verpflichtend die Durchführung eines aussergerichtlichen Einigungsversuch insb. in nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z.B. wegen Überhang von Sträuuchen und Büschen oder nach dem Nds. Nachbarrechtsgesetz) sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre vor. Nach § 1 Abs. 5 des NSchlG besteht die Möglichkeit, den Versuch einer einvernehmlichen Konfliktklärung vor einer anerkannten Gütestelle wie der Waage Hannover durchzuführen. Darüber hinaus bietet die Waage  das Güteverfahren in vielen anderen Streitfällen an. ---> siehe Arbeitshilfen.

Jan 2010: Zur aktuellen Situation der Mediation in Deutschland; --> Prof. Trenczek in Spektrum der Mediation, Nr. 37, I/2010, S. 4 ff.

Juli 2008: Qualitätssicherung in der Mediation: Die drei Bundesverbände BAFM, BMWA und BM haben im Juli 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Ausbildungen, Ausbildungsordnungen und Richtlinien abgeschlossen - ein wichtiger Schritt in der Organisationsgeschichte der Mediation in  Deutschland. Die Vereinbarung enthält ferner Regelungen für zertifizierte Mitglieder dieser Verbände, die die gleichzeitige  Mitgliedschaft in den anderen Verbänden erwerben wollen. Interessenten an einem Mediationsverfahren sind gut beraten, sich bei einer Mediation an einen von den Bundesverbänden zertifizierten Mediator zu wenden.

23. April 2008: Europäische Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen
Am 23. April 2008 hat das Europäische Parlament die im Februar vom Europäischen Rat beschlossene Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen angenommen. Die Mediations-Richtlinie wird drei Wochen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europä¤ischen Union in Kraft treten. Sie gilt für alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Dänemarks. Die nationalen Gesetzgeber haben nun drei Jahre Zeit, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Im Bundesjustizministerin wird  geprüft, ob die Regelungen der Richtlinie, die nur für  grenzberschreitende Streitigkeiten gelten, auf innerstaatliche  Konflikte ausgedehnt werden sollen.
In den Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie fallen nicht nur zivil- und handelsrechtliche  Streitigkeiten im engeren Sinne, sondern auch innerbetriebliche  Konfliktregulierungen im Arbeitsrecht. Inhaltlich verlangt die  Richtlinie von den Mitgliedstaaten vor allem, die Vertraulichkeit der  Mediation sowie die Vollstreckbarkeit von Mediationsvergleichen zu gewährleisten. Darber hinaus sind die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Mediation durch Qualitätssicherungsmaßnahmen zu fürdern. Sie sollen  die Entwicklung und Einhaltung von freiwilligen Verhaltenskodizes  vorantreiben, sonstige Maßnahmen der Qualitätskontrolle unterstützen  sowie die Aus- und Fortbildung von Mediatoren fördern. ---> siehe
Arbeitshilfen.

Weitere Informationen / Presse

Mediation statt Gerichtsverfahren
Süddeutsche Zeitung 14.05.2011

Beruf Mediator: Streitereien sind ein Job für den Schlichter - ZEIT online v. 9.5.2011

Mediation verändert die Rechtskultur
Süddeutsche Zeitung 12.01.2011

Mediation statt Streit im Unternehmen
Financial Times 09.11.2010

Mediation ist kein Zauberwerk - Stuttgart 21 - Süddeutsche Zeitung v. 10.10.2010

Mediation und Rechtsschutzversicherer III
Welt Online v. 10.8.2010

Mediation und Rechtsschutzversicherer II
Die WELT 8.2.2010

Mediation und Rechtsschutzversicherer I Einigung ohne Richter - Viele Rechtsschutz- versicherer übernehmen die Kosten für einen Mediator Financial Times v. 2.1.2010

Kolb und der Krieg am Gartenzaun - was RTL unter Mediation versteht
Süddeutsche Zeitung v. 30.07.2009

Kampf im Büro - Wirtschaftsmediation bei Konflikten am Arbeitsplatz - Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 29.07.2009

Frieden im Büro - Wie sich Konflikte am Arbeitsplatz lösen lassen - Tagesspiegel v. 2.8.2009

Wenn zwei sich streiten
Tagesspiegel v. 24.08.2008

Mehr als Rosenkrieg und Maschendrahtzaun - Mediationsverfahren und Zivilgesellschaft
Süddeutsche Zeitung 15.05.2006

Die Gegner studieren. Verhandeln.
Der Tarifzank bei der Bahn zeigt, was Mediation kann. Mancher Kniff klappt auch im Büro.
Wirtschaftswoche 21.08.2007

Keiner wird gewinnen - Themenschwerpunkt Mediation, Wochenendbeilage der HAZ v. 14.02.2004

Konfliktlösung ohne Gewinner und Verlierer
FAZ v. 04.09.2003

Preiswert streiten
Effiziente Mediation am Beispiel Wirtschaftsmediation, ZEIT 44/2002

Was ist eigentlich ein Mediator?
Süddeutsche Zeitung v. 03.03.2001

Mediation: 7 Fragen an den Experten - HAZ-Interview mit Prof. Trenczek

1. Warum hinken wir in Deutschland in der Entwicklung alternativer Streitlösungen so hinterher (ich weiß, unser Rechtssystem ist ganz gut, deshalb die Anschlussfrage....)
Mediation und andere außergerichtliche Formen der Konfliktbearbeitung (alternative dispute resolution) scheinen sich in den Rechtstraditionen des common law systems, wie z.B. Australien oder die USA, leichter entwickeln zu können. Die Erfahrungen dieser Länder lassen sich nicht einfach auf Deutschland übertragen. Das common law system basiert z.B. weniger auf einem in Gesetzbüchern auskodifizierten materiellen Recht (z.B. dem BGB) als auf einem flexiblen Konzept der Verfahrensgerechtigkeit. Mediation baut gerade auf diesen Prinzipien der Fairness auf und hat es insofern leichter, akzeptiert zu werden. Man kann zudem durchaus feststellen, dass die Effektivität und Verlässlichkeit der deutschen Rechtsprechung durchaus höher ist und gleichzeitig nicht so kostenintensiv wie z.B. in den USA, so dass sich die Frage nach den Alternativen lange nicht so dringend wie dort gestellt hat .....

2. ... und was sind die negativen Gründe?
Andererseits ist das deutsche Justizsystem schon aufgrund seiner langen Tradition weniger flexibel und offen für notwendige Veränderungen. Die Justiz ist ja teilweise auch zurecht skeptisch gegenüber den vielen Neuerungen, die an sie herangetragen werden. Mediation hat es aber auch deshalb schwer, weil es auf einem anderen Konflikt- und Kommunikationsverständnis als das tradierte Gerichtsverfahren basiert. Freilich ist Mediation in Deutschland insgesamt noch ziemlich unbekannt und wird in der Öffentlichkeit häufig mit Begriffen wie Meditation oder Medikation verwechselt....

3. Ist Mediation etwas für Gutmenschen, die Angst vor dem Richter haben? (Familie)
Das mag man vielleicht mit dem Begriff Meditation verbinden. Bei Mediation geht es aber um etwas ganz Anderes. Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die grundsätzlich retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit entschieden werden. Gerichtsentscheidungen weisen in der Regeln keine in die Zukunft weisende, gestalterische Elemente auf. Hinter den meisten Konflikten stehen aber persönliche und unternehmerische, wirtschaftliche wie ideelle Zielsetzungen, Interessen und Bedürfnisse, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens keine Berücksichtigung finden und finden können. Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die Parteien die Lösung ihres Konfliktes selbst und zukunftsorientiert bestimmen wollen, insbesondere wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – künftig weiter Kontakt pflegen. Gerade deshalb findet Mediation ja gerade nicht nur in Familienkonflikten, sondern auch im Wirtschaftsbereich immer stärker Anwendung, da die Unternehmen Konflikte zukunftsgerichtet und gewinnbringend lösen wollen. Der Gang zum Gericht führt in vielen Fällen nicht zu den erwarteten Ergebnissen ungeachtet des getriebenen zeitlichen und finanziellen Aufwands. Mediation bietet hierzu eine Alternative. Mediation ist also beileibe nicht nur etwas für sog.  „Gutmenschen" – was immer das sein mag – sondern für rational kalkulierende und auf ihre Interessen achtende Parteien.

4. Warum waren die Unternehmen die ersten, die Mediation genutzt haben??
In Deutschland wurde Mediation zunächst in strafrechtlichen und familienrechtlichen Konflikten, also im sog. Täter-Opfer-Ausgleich und in Trennungs- und Scheidungsverfahren genutzt. Allerdings haben Mediation und andere Formen der „alternative dispute resolution" (ADR) auch im Wirtschaft- und Unternehmensbereich durch die Globalisierung der Unternehmenstätigkeit und der Internationalisierung des Rechts an Bedeutung gewonnen. Kaum ein international agierendes Unternehmen kann sich heute einem außergerichtlichen Streitverfahren wie der Mediation entziehen. Die positiven Erfahrungen mit Mediation haben gezeigt, dass diese Konfliktvermittlung letztlich universell, also in allen Konflikt- und Arbeitsfeldern, einsetzbar ist.

5. Kann Mediation auf Dauer die Gerichtsverfahren ersetzen?

Mediation und Gerichtsverfahren sind zwei v.a. methodisch unterschiedliche Wege der Streitklärung. Bei einer Mediation sind nicht nur rechtliche Fragen von Bedeutung, vielmehr können von den Parteien alle (wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen) Aspekte eines Konflikts in die Diskussion eingebracht werden. Aufgrund ihrer interdisziplinären Kompetenzen sind gut ausgebildete Mediatoren in der Lage, den Dialog zwischen den Konfliktpartnern zu fördern, um einen Konsens, eine einvernehmliche Regelung oder Lösung zu finden, bei der beide "gewinnen" können. Dies führt in aller Regel zu einer nachhaltigen Zufriedenheit der Parteien. Mediation ist aber kein Allheilmittel, sondern stets eine zusätzliche Option für die Parteien. Zudem, die außergerichtliche Vermittlung ist stets nur „im Lichte des Rechts" möglich, das Rechtssystem schafft und garantiert den Rahmen innerhalb dessen die Mediation wirken kann. Mediation ist zwar ein außer-gerichtliches, aber kein außer-rechtliches Streitverfahren.

6. Spart der Staat wirklich, wenn er Mediation fördert?
Zunächst einmal sparen die streitführenden Parteien und zwar in der Regel Zeit und Geld. Die direkten Kosten eines in erster Instanz durchschnittlich 6-9 Monate (mit einer Berufung deutlich länger) dauernden Gerichtsverfahrens durch Anwalts- und Gerichtsgebühren betragen in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für die Hinzuziehung eines Mediators. Nicht berechnet sind hierbei die mittelbaren Kosten, die ein Gerichtsverfahren verursacht, sei es durch die emotionale Belastung oder z.B. durch die Bindung von Ressourcen zur Vorbereitung und Durchführung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, z.B. Besprechungen mit Mitarbeitern und Anwälten. Demgegenüber können auch hochkomplexe Streitfragen im Rahmen einer Mediation schon im Hinblick auf das Verfahren selbstbestimmt und planungssicher durch eine individuell abgestimmte Zeit- und Ortswahl in einer überschaubaren Zeit bearbeitet sowie umfassend und nachhaltig (ohne Folgekonflikte oder weitere Instanzen) geregelt werden. Durch die Reduzierung von Gerichtsverfahren spart langfristig dann auch der Staat. Deshalb wird die Mediation sowohl von der alten wie neuen Landesregierung gleichermaßen gefördert, nicht zuletzt wohl aber auch deshalb, weil für viele Konflikte, die vor Gericht nicht gelöst werden können, eine Alternative bereit steht und dadurch mittelbar auch das Justizsystem an Akzeptanz gewinnt.

7. Was war Ihr größer Mediationserfolg und ihr größter Reinfall?
Gemessen an der Zufriedenheit der Parteien wohl die Mediation in einer Erbangelegenheit, in denen die Parteien mehrere Jahre zuvor prozessiert und vergeblich eine Lösung ihres Konfliktes gesucht hatten. Am schwierigsten war eine Nachbarstreitigkeit, in denen die Parteien miteinander verwandt und von Beruf Juristen waren. Relativ leicht zu vermitteln sind Wirtschaftskonflikte, in denen die Parteien ungeachtet aller persönlichen Motive und Verletzungen letztlich meistens doch an einer zukunftsgerichteten, für Ihr Unternehmen ökonomisch sinnvollen Lösung interessiert sind. Aber auch wenn es nach einer Beratung nicht zu einer Mediation kommt oder die Parteien trotz meiner Unterstützung keine einvernehmliche Regelung finden können, möchte ich nicht von „Reinfall" sprechen. Die Konfliktberatung wie die Mediation muss ergebnisoffen sein, die Parteien müssen sich frei entscheiden können, ob sie die für sie interessensgerechte Lösung über eine außergerichtliche Verhandlung durch eine Mediation oder durch ein anderes Verfahren erreichen können.

(die Fragen stellte Susanne Iden)

 

 

SIMK 2012